Wer auf der offenen Straße gefragt wird, was ihm zu Inkasso-Unternehmen einfällt erhält oft die Antwort, dass es sich um zwielichtige Gestalten handelt die mit mehr oder weniger freundlichen Methoden Außenstände eintreiben. Dabei hat dieses Image überhaupt nicht mit Unternehmen für Inkasso zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Branche die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt und zum zweiten darauf abzielt bestehende Kundenbeziehungen ihrer Auftraggeber nicht zu gefährden. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Tätigkeiten und Dienstleistungen von Unternehmen für Inkasso eingegangen werden.
Das vorgerichtliche Mahnverfahren
Gläubiger versuchen in aller Regel zunächst mit Mahnschreiben säumige Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Fakt ist, dass die überwiegende Mehrheit der Schuldner umgehend zahlt. Die häufigsten Gründe für das Nichtzahlen sind u.a. der Wechsel der Bankverbindung und die nicht erfolgte Information an den Gläubiger oder nur kurzfristige Liquiditätsengpässe. Wird aber eine Rechnung trotz mehrfacher Mahnung nicht ausgeglichen erfolgt die Übergabe an ein Inkassounternehmen. Dieses prüft als erstes die Adresse des Kunden und versucht mit diesem Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus erfolgt auch die Prüfung ob der Schuldner in einem Schuldnerregister auftaucht. Der Schuldner erhält dann sehr zeitnah Post vom Inkassounternehmen. Die Anschreiben sind immer zwischen Auftraggeber und dem Inkassounternehmen abgestimmt. In dem Anschreiben wird dabei noch einmal auf die Hauptforderung (der Betrag der dem Gläubiger ursprünglich geschuldet ist) und die Nebenforderung (Mahngebühren und Verzugszinsen) eingegangen. Gleichzeitig wird dem Kunden eine Frist eingeräumt, bis zu der die Zahlung erfolgen muss.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Reagiert der Schuldner nicht oder erfolgt die Zahlung nur sehr schleppend wird das Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen. Hierzu wird zunächst die Information aus dem Schuldnerregister geprüft. Hat der Schuldner bspw. eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dann macht das gerichtliche Mahnverfahren keinen Sinn. Denn zunächst tritt der Gläubiger mit den Gerichtskosten in Vorleistung. Am Ende würde gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Liegen diese Einträge aber nicht vor, dann wird beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt. Widerspricht der Schuldner nicht, wird dann per Gerichtsvollzieher eine Pfändung veranlasst. Zweifelt der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung an erfolgt unter Umständen die Klärung per Gericht.
Abwägung zwischen Kosten und Nutzen
Die Aufgabe des Inkassounternehmens ist immer zwischen Aufwand und Nutzen abzuwägen. Bei geringen Hauptforderungen oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird in aller Regel von einem teuren gerichtlichen Mahnverfahren Abstand gehalten. Vielmehr wird der Schuldner in eine langfristige Überwachung überführt und dabei eine gemeinsame Lösung zur Begleichung der Forderung gesucht. Dies können bspw. langfristige Teilzahlungen sein oder Stundungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine solche Langfristüberwachung kann sich dabei auf einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erstrecken.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Inkassobüro Förstner GmbH.